{"id":64,"date":"2015-02-09T19:25:47","date_gmt":"2015-02-09T19:25:47","guid":{"rendered":"http:\/\/kuenstlerhof-schreyahn.de.w012e605.kasserver.com\/?page_id=64"},"modified":"2015-02-11T22:52:54","modified_gmt":"2015-02-11T22:52:54","slug":"richtlinien-fuer-die-verwaltung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kuenstlerhof-schreyahn.de\/?page_id=64","title":{"rendered":"Richtlinien f\u00fcr die Verwaltung"},"content":{"rendered":"<p>Die Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) ist Tr\u00e4gerin und Betreiberin der unselbst\u00e4ndigen Einrichtung K\u00fcnstlerhof Schreyahn (Stipendiatenst\u00e4tte). Zur Regelung des Belegungs- und Auswahlverfahrens erl\u00e4sst der Rat der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) folgende Richtlinien:<\/p>\n<p>\u00a7 1 Zweckbestimmung<\/p>\n<p>(1) Der K\u00fcnstlerhof bietet K\u00fcnstlerinnen \/ K\u00fcnstlern zeitlich begrenzte Wohn- und       Arbeitsm\u00f6glichkeiten zur F\u00f6rderung ihres k\u00fcnstlerischen Schaffens. Er steht K\u00fcnstlerinnen \/ K\u00fcnstlern aller Disziplinen, vorrangig Schriftstellerinnen \/ Schriftstellern und Musikerinnen \/ Musikern offen, deren Arbeit durch den vor\u00fcbergehenden Aufenthalt in l\u00e4ndlicher Umgebung gef\u00f6rdert werden kann.<\/p>\n<p>(2) Die auf dem K\u00fcnstlerhof zur Verf\u00fcgung stehenden Wohn- und Arbeitsr\u00e4ume werden f\u00fcr einen Zeitraum von in der Regel drei, sechs oder neun Monaten zur Benutzung \u00fcberlassen. F\u00fcr Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) ist eine Pauschale abzugeben. Das N\u00e4here regelt die von der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) zu erlassende Hausordnung.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Kuratorium<\/p>\n<p>(1) Zur Entscheidung \u00fcber alle mit dem Betrieb des K\u00fcnstlerhofes zusammenh\u00e4ngenden Angelegenheiten wird ein Kuratorium gebildet.<\/p>\n<p>(2) Das Kuratorium setzt sich zusammen aus<\/p>\n<p>&#8211; einer \/einem Vertreterin \/ Vertreter des Landes Niedersachsen, die \/ der vom Ministerin \/ Minister f\u00fcr Wissenschaft und Kultur benannt wird;<\/p>\n<p>&#8211; vom Kreistag des Landkreises L\u00fcchow-Dannenberg gew\u00e4hlte Abgeordnete, dazu die \/ der jeweilige Landr\u00e4tin \/ Landrat;<\/p>\n<p>&#8211; vom Rat der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) gew\u00e4hlte Ratsmitglieder, dazu die \/ der jeweilige Samtgemeindeb\u00fcrgermeisterin \/ Samtgemeindeb\u00fcrgermeister<\/p>\n<p>(3) Den Vorsitz f\u00fchrt die \/ der jeweilige Samtgemeinde- b\u00fcrgermeisterin \/ Samtgemeindeb\u00fcrgermeister der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland). Das Kuratorium w\u00e4hlt eine\/n stellvertretende\/n Vorsitzende\/n aus seiner Mitte.<\/p>\n<p>(4) Die Amtszeit der gew\u00e4hlten Kuratoriumsmitglieder betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre, konform mit der Kommunalwahlperiode; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die \/ der von \/ vom Ministerin \/ Minister f\u00fcr Wissenschaft und Kultur benannte Vertreter\/in des Landes kann jederzeit abberufen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Aufgaben des Kuratoriums<\/p>\n<p>Das Kuratorium beschlie\u00dft \u00fcber:<\/p>\n<p>    die Auswahl der K\u00fcnstlerinnen \/ K\u00fcnstler auf Empfehlung des Beirates; es ist an die Empfehlung des Beirates inhaltlich gebunden,<br \/>\n    die Belegungszeitr\u00e4ume und ggf. Verl\u00e4ngerungen,<br \/>\n    Veranstaltungsprogramme auf dem K\u00fcnstlerhof,<br \/>\n    Empfehlungen zur baulichen Unterhaltung des K\u00fcnstlerhofes einschlie\u00dflich der Finanzierung,<br \/>\n    die Wahl der Mitglieder des Beirates, die nicht vom Ministerium f\u00fcr Wissenschaft und Kultur benannt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Sitzungen des Kuratoriums<\/p>\n<p>(1) Das Kuratorium wird nach Bedarf durch die \/ den Vorsitzende\/n oder dessen \/ deren Stellvertreterin \/ Stellvertreter einberufen, mindestens jedoch einmal innerhalb eines Kalenderjahres. Es muss innerhalb von 4 Wochen einberufen werden, wenn 3 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen.<\/p>\n<p>(2) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Beschl\u00fcsse nach \u00a7 3 Nr.1 und 2 k\u00f6nnen nicht gegen die Stimme der \/ des Landesvertreterin \/ Landesvertreters gefasst werden.<\/p>\n<p>(3) Die Mitglieder des Beirates k\u00f6nnen an den  Sitzungen des Kuratoriums ohne Stimmrecht teilnehmen.<\/p>\n<p>\u00a7 5 K\u00fcnstlerischer Beirat<\/p>\n<p>(1) Der K\u00fcnstlerische Beirat besteht aus 6 Personen, die durch ihre Berufst\u00e4tigkeit mit den Arbeitsgebieten der Stipendiatinnen \/ Stipendiaten vertraut sein m\u00fcssen und nicht Mitglieder des Kuratoriums sein d\u00fcrfen.<br \/>\nDavon werden 2 Vertreterinnen \/ Vertreter des Bereiches Literatur und 2 Vertreterinnen \/ Vertreter des Bereiches Musik von \/ vom Ministerin \/ Minister f\u00fcr Wissenschaft und Kultur benannt, je eine \/ ein dritte \/ dritter Vertreterin \/ Vertreter f\u00fcr beide Bereiche wird vom Kuratorium gew\u00e4hlt. Die \/ der jeweilige zust\u00e4ndige Fachreferentin \/ Fachreferent der \/ des Ministerin \/ Minister nimmt an den Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teil.<\/p>\n<p>(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Beirates betr\u00e4gt vier Jahre; Wiederwahl bzw. -benennung ist zul\u00e4ssig.<br \/>\nDer Beirat w\u00e4hlt eine \/ einen Vorsitzende \/ Vorsitzenden und eine \/ einen Stellvertreterin \/ Stellvertreter aus seiner Mitte.<\/p>\n<p>(3) Die \/ der Vorsitzende des Kuratoriums l\u00e4dt im Einvernehmen mit der \/ dem Vorsitzenden des Beirates zu den Sitzungen ein. Die \/ der Vorsitzende des Kuratoriums nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Aufgaben des Beirates<\/p>\n<p>(1) Der Beirat empfiehlt dem Kuratorium die Kandidatinnen \/ Kandidaten f\u00fcr die Vergabe von Stipendien sowie deren Aufenthaltsdauer. Er ber\u00e4t das Kuratorium bei den sonstigen Veranstaltungen auf dem K\u00fcnstlerhof.<\/p>\n<p>(2) Bei der Auswahl von Schriftstellerinnen \/ Schrift- stellern geben im Beirat die Sachverst\u00e4ndigen dieses Fachbereiches den Ausschlag, das gilt entsprechend f\u00fcr die Auswahl von Stipendiatinnen \/ Stipendiaten im Fachbereich Musik.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr die Teilnahme an den Sitzungen des Beirates und des Kuratoriums wird den Mitgliedern ein Sitzungsentgelt in H\u00f6he des in der jeweils geltenden Satzung der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) \u00fcber Auslagenersatz, Verdienstausfall- und Aufwandsentsch\u00e4digung festgelegten Betrages f\u00fcr Ratsfrauen \/ Ratsherren gezahlt. F\u00fcr die Gutachtenerstellung wird den Beiratsmitgliedern eine zus\u00e4tzliche Aufwandsentsch\u00e4digung je Sitzung gezahlt.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Laufende Verwaltung<\/p>\n<p>Die \/ der Samtgemeindeb\u00fcrgermeisterin \/ Samtgemeinde- b\u00fcrgermeister der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung. Sie \/ er bereitet die Beschl\u00fcsse des Kuratoriums und, soweit erforderlich, des Beirates vor und f\u00fchrt sie aus.<\/p>\n<p>Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Samtgemeinde- rates L\u00fcchow (Wendland) am 3. M\u00e4rz 2011 in Kraft.<\/p>\n<p>Hubert Schwedland<br \/>\n Samtgemeindeb\u00fcrgermeister<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) ist Tr\u00e4gerin und Betreiberin der unselbst\u00e4ndigen Einrichtung K\u00fcnstlerhof Schreyahn (Stipendiatenst\u00e4tte). Zur Regelung des Belegungs- und Auswahlverfahrens erl\u00e4sst der Rat der Samtgemeinde L\u00fcchow (Wendland) folgende Richtlinien: \u00a7 1 Zweckbestimmung (1) Der K\u00fcnstlerhof bietet K\u00fcnstlerinnen \/ K\u00fcnstlern zeitlich begrenzte Wohn- und Arbeitsm\u00f6glichkeiten zur F\u00f6rderung ihres k\u00fcnstlerischen Schaffens. 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