Benutzer- und Hausordnung

Allgemeines
Grundsätzlich ist die Künstlerstätte offen für Schriftsteller, Komponisten und Musiker ohne Altersbegrenzung. Über die Vergabe der Wohnungen entscheidet das Kuratorium nach Empfehlung des künstlerischen Beirates auf Antrag. Für die Dauer des Aufenthalts kann das Land Niedersachsen Stipendien gewähren.

Umfang und Dauer der Benutzung
Benutzt werden können die Einrichtungen und Werkzeuge sowie die Versorgungsanlagen. Die Benutzer sind verpflichtet, mit den anvertrauten Geräten und Einrichtungen pfleglich umzugehen und Arbeitsräume in Ordnung zu halten. Die Dauer der Benutzung kann neun Monate nicht überschreiten. Durch das Benutzen der Künstlerstätte wird mit dem Benutzer kein Dienst-, Arbeits-, oder ähnliches Verhältnis zur Samtgemeinde Lüchow begründet.

Entgelt
Die Wohnungen und Funktionsräume werden den Benutzern mietfrei zur Verfügung gestellt. Für die laufenden Kosten (Strom, Heizung, Wasser) wird eine monatliche Kostenpauschale erhoben, die sich nach der Größe der Wohnung richtet.

Haftung
Für Arbeiten, Material und Kleidung sowie sonstige Gegenstände, die in die Räumlichkeiten mitgebracht werden, übernimmt die Samtgemeinde Lüchow keine Haftung. Für Schäden an Sachen und Personen haftet, wer diese verschuldet oder zu vertreten hat. Eventuelle Schäden sind der Samtgemeindeverwaltung sofort zu melden.

Sonstige Regelungen
Die Benutzer der Künstlerstätte sind zur gegenseitigen Rücksichtsnahme verpflichtet. Bei groben Verstößen gegen die Benutzer- und Hausordnung ist die Samtgemeinde Lüchow berechtigt, die Benutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Fragen der Benutzerordnung, die hier nicht geregelt sind, entscheidet die Samtgemeinde Lüchow.

Annahmeerklärung
Mit der Annahme der Arbeit im Bereich der Künstlerstätte werden gleichzeitig die in dieser Ordnung enthaltenen Bedingungen anerkannt.
Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.

Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt mit der Eröffnung der Künstlerstätte in Kraft.